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PPP-RL wird 2026 scharf gestellt – was das für Psychiatrien bedeutet

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Ab dem 1. Januar 2026 greifen erstmals finanzielle Sanktionen, wenn die Mindestvorgaben der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) unterschritten werden. Damit wird aus der bislang sanktionsfreien Richtlinienumsetzung ein echter Kostenfaktor – mitten im ohnehin angespannten Fachkräftemarkt. Die Psychosomatik erhält noch eine Gnadenfrist von zwei Jahren.

Die aktuelle DKI-Blitzumfrage im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigt, wie groß die Sorge in den Häusern ist: 78 % der Psychiatrien rechnen ab 2026 mit Sanktionen.

 

Was genau sind PPP-RL-Sanktionen?

Die PPP-RL legt verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung in Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychosomatik fest. Wird das Soll nicht erfüllt, werden Erlöse gekürzt.

So wird der Vergütungswegfall berechnet (vereinfacht):

  • Ist-Vollkraftstunden im Quartal werden den Soll-Vollkraftstunden (abhängig von Patienten-/Belegungssituation und Berufsgruppen) gegenübergestellt.
    → Ergebnis: fehlende Personalausstattung in %.
  • Dieser Minderbesetzungs-Prozentsatz wird mit dem Personalkostenfaktor 0,65 multipliziert.
    → Das ist der prozentuale Vergütungswegfall.
    Beispiel aus der Studie: 5 % Minderbesetzung → 3,25 % Erlöskürzung (5 % × 0,65).

Wichtig: In den Jahren 2026 und 2027 wird der Fehlanteil nicht auf 100 % des Solls bezogen, sondern zunächst auf 90 % (2026) und 95 % (2027) – danach können weitergehende Regeln folgen.

 

Die Realität in den Kliniken: hohe Betroffenheit, spürbare Folgen

Laut DKI-Blitzumfrage erwarten viele Häuser nicht nur Sanktionen, sondern auch kontinuierliche Erlöseinbußen: 73 % der betroffenen Kliniken rechnen mit bis zu 3 % Vergütungswegfall pro Jahr, andere erwarten deutlich höhere Kürzungen. Gleichzeitig befürchten die Einrichtungen negative Effekte auf die Versorgung: mehr Prüfungen, schwierigere Budgetverhandlungen, Wartelisten, reduzierte Aufnahmen oder gar Bettensperrungen. Kurz: Die Sanktionen wirken wie ein finanzieller Druckhebel – und erhöhen den Steuerungsbedarf in den Kliniken massiv.

 

Warum die Sanktionsberechnung so aufwendig ist

In der Praxis ist die Berechnung der PPP-RL-Sanktionen alles andere als „einfach mal ausrechnen“:

  • Datenbeschaffung: Ist-Personalstunden müssen korrekt und berufsgruppenscharf erfasst werden. Parallel müssen die Behandlungstage je Behandlungsbereich für den Ist- und an entsprechenden Vorjahreszeitraum ermittelt werden.
  • Komplexes Regelwerk: Zu berücksichtigen sind die Berufsgruppenlogik, Umrechnungen, Anrechnungs- und Übergangsregeln – die Richtlinie ist ein echtes Bürokratie-Monster, wie viele Häuser es selbst nennen.
  • Zeitfaktor: Controller:innen brauchen Ergebnisse schnell – aber manuelle Berechnungen kosten Tage bis Wochen.

Das Ergebnis: Häufig liegen Sanktionshöhen erst im Nachgang vor – also dann, wenn es längst zu spät ist, um gegenzusteuern.

 

Sanktionen mit einem Klick sichtbar – und laufend steuerbar

Genau hier setzt unsere Erweiterung des PPP-RL-Moduls von KIMdata an.

Nach dem Customizing kann das Modul per Knopfdruck folgende Werte anzeigen:

  • geleistete Ist-Stunden im Quartal je Standort
  • Soll-Vorgaben laut PPP-RL-Logik
  • Minderbesetzung in %
  • daraus resultierende Sanktionshöhe / Erlöskürzung

Controller:innen sehen sofort, wo und in welcher Größenordnung finanzielle Risiken entstehen – ohne Excel-Marathons.

Der größte Mehrwert entsteht durch die Prognosen für das laufende Quartal:

  • Wo landen wir voraussichtlich?
  • In welchen Berufsgruppen bestehen Unterbesetzungen?
  • Welche Fachbereiche bzw. Standorte sind kritisch – und wie stark?

Damit wird das PPP-RL-Modul zu einem Werkzeug operativer Steuerung: Kliniken können noch im Quartal Maßnahmen einleiten, Personal bedarfsgerecht entwickeln und Belegung aktiv managen.


Beispiel einer Quartals-Prognose mit den Sanktionen für 2026


Exemplarische Darstellung der Sanktionen mit dem Regelwerk des Jahres 2029

 

Fazit: PPP-RL braucht Steuerung – nicht nur Berechnung

Die Umfrage des DKI macht klar: Die meisten Psychiatrien erwarten Sanktionen.

Wer erst nach Quartalsende weiß, wie hoch die Kürzung ausfällt, verliert wertvolle Handlungsspielräume.

Mit dem PPP-RL-Modul von KIMdata wird aus einem Bürokratie-Thema ein operatives Steuerungsinstrument:

  • One-Click-Sanktionssichtbarkeit
  • Prognosen für laufende Quartale
  • verlässliche Grundlage für Personal- und Belegungsentscheidungen

Wenn Sie sehen möchten, wie das Modul funktioniert, melden Sie sich gerne bei uns – wir zeigen es live anhand eines Beispiels.

 

Gemeinsam mehr erreichen

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen unter 089 6230379-770

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